Gebühren der Städtischen Musikschule Rottenburg
Gebühren ab 01.09.23 (Gebühren pro Monat) | Gebühr für Schüler aus dem Gemeindegebiet | Gebühr ohne Einheimischenermäßigung |
Grundgebühr für Jugendliche, Schüler, Studenten und Lehrlinge | 25,50 Euro | 28,00 Euro |
Grundgebühr für Erwachsene | 30,50 Euro | 33,00 Euro |
Grundfach 45 Min | 19,50 Euro | 24,00 Euro |
Zusatzgebühr Gruppenunterricht 3-4 Schüler (45 Min), auch Musizierkarussell | 14,00 Euro | 17,00 Euro |
Zusatzgebühr Gruppenunterricht 2 Schüler (45 Min) | 22,00 Euro | 28,00 Euro |
Zusatzgebühr Einzelunterricht 30 Min. | 31,00 Euro | 39,00 Euro |
Zusatzgebühr Einzelunterricht 45 Min. sowie Förderklasse | 45,00 Euro | 57,00 Euro |
Zusatzgebühr für Tanz bei 45 Min., bei 60 Min. etc. | 9,40 Euro / 12,30 Euro | 12,10 Euro / 16,00 Euro |
Beispiel: Eine 12-Jährige aus Rottenburg nimmt wöchentlich 30 Minuten Klavierunterricht, zusätzlich geht sie 60 Minuten ins Ballett und einmal in der Woche 45 Minuten zur Kammermusik. Sie zahlt einmal Grundgebühr (25,50 Euro), die Zusatzgebühr für Klavier (31,- Euro), die Zusatzgebühr für ihr Ballett (12,30 Euro). Die Kammermusik ist wie alle Ensembles kostenfrei. Sie zahlt also insgesamt 68,80 Euro pro Monat.
Für die Grundfächer Musikgarten, Klang- und Tanzzwerge, MFE und MGA ist lediglich die Grundfachgebühr zu entrichten. Bei Mehrfächerbelegung wird die Grundgebühr nur einmal in Anrechnung gebracht.
Ensemblefächer sind kostenfrei.
Die Familienermäßigung für das 2. Mitglied einer Familie beträgt 12,5 Prozent, für das 3. 25 Prozent, für das 4. 37,5 Prozent, ab dem 5. Familienmitglied 50 Prozent. Sozialermäßigung wird auf Antrag gewährt.
Weitere Details sind in der Satzung (s. wir über uns\Schulordnung) geregelt.